Karwendelbahn AG
Mittenwald
WKN: 825760
ISIN: DE0008257601
Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß §
246 Abs. 4 Satz 1 AktG und §
249 Abs. 1 AktG
Die Karwendelbahn AG gibt gemäß §
246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass der Aktionär Markt Mittenwald eine Anfechtungsklage gegen die Beschlussfassungen der Hauptversammlung am 04.10.2018 erhoben hat, hilfsweise, dass die Feststellung dieser Beschlussfassung unwirksam ist.
Die Klage ist beim Landgericht München I – Kammer für Handelssachen – unter dem Aktenzeichen 5 HK O 15381/18 anhängig und wurde der Gesellschaft am 24.11.2018 zugestellt.
Ein Termin zur Güteverhandlung ist noch nicht bestimmt worden.
Mittenwald, im November 2018
Karwendelbahn AG
Der Vorstand