Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
Anzeige:
Diese Entscheidung

04.12.2018

Karwendelbahn: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse

Karwendelbahn AG

Mittenwald

WKN: 825760

ISIN: DE0008257601

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG und § 249 Abs. 1 AktG

Die Karwendelbahn AG gibt gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass der Aktionär Markt Mittenwald eine Anfechtungsklage gegen die Beschlussfassungen der Hauptversammlung am 04.10.2018 erhoben hat, hilfsweise, dass die Feststellung dieser Beschlussfassung unwirksam ist.

Die Klage ist beim Landgericht München I – Kammer für Handelssachen – unter dem Aktenzeichen 5 HK O 15381/18 anhängig und wurde der Gesellschaft am 24.11.2018 zugestellt.

Ein Termin zur Güteverhandlung ist noch nicht bestimmt worden.

Mittenwald, im November 2018

Karwendelbahn AG

Der Vorstand