Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

10.12.2018

HeidelbergCement AG: Antrag im aktienrechtlichen Statusverfahren zurückgewiesen

Landgericht Mannheim Beschluss vom 12.04.2018

23 O 70/17

In Sachen Erzberger, K. ./. HeidelbergCement AG wg. Antrags auf gerichtliche Entscheidung

1.

Der Antrag des Antragstellers vom 06.10.2017 auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, wonach der jetzige Aufsichtsrat § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Mitbestimmungsgesetz widerspreche, wird zurückgewiesen.

2.

Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3.

Der Geschäftswert beträgt 50.000,00 €.