Landgericht Mannheim Beschluss vom 12.04.2018
23 O 70/17In Sachen Erzberger, K. ./. HeidelbergCement AG wg. Antrags auf gerichtliche Entscheidung
1.
Der Antrag des Antragstellers vom 06.10.2017 auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, wonach der jetzige Aufsichtsrat § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Mitbestimmungsgesetz widerspreche, wird zurückgewiesen.
2.
Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3.
Der Geschäftswert beträgt 50.000,00 €.