Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

24.12.2018

AFKEM AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Kapitalerhöhung

AFKEM AG

Troisdorf

Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsklage

§§ 246 Abs. 4 S. 1, § 249 AktG

Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

1. Ein Aktionär hat gegen den auf der Hauptversammlung der AFKEM AG vom 26.10.2018 gefassten Beschluss über eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit entsprechender Satzungsänderungsermächtigung Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsklage erhoben (TOP 4).

2. Die Klage ist vor dem Landgericht Köln, 2. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 82 O 147/18 anhängig.

3. Das Landgericht Köln hat den Gütetermin und frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Kammer bestimmt auf Freitag, den 22.02.2019, Sitzungsaal 0120, 10:30 Uhr.

Troisdorf im Dezember 2018

AFKEM AG

Der Vorstand