AFKEM AG
Troisdorf
Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsklage
§§
246 Abs. 4 S. 1, §
249 AktG
Gemäß §
246 Absatz 4 Satz 1,
249 Absatz 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
1. Ein Aktionär hat gegen den auf der Hauptversammlung der AFKEM AG vom 26.10.2018 gefassten Beschluss über eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit entsprechender Satzungsänderungsermächtigung Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsklage erhoben (TOP 4).
2. Die Klage ist vor dem Landgericht Köln, 2. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 82 O 147/18 anhängig.
3. Das Landgericht Köln hat den Gütetermin und frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Kammer bestimmt auf Freitag, den 22.02.2019, Sitzungsaal 0120, 10:30 Uhr.
Troisdorf im Dezember 2018
AFKEM AG
Der Vorstand