13 Kap 1/16Vfg.
1.
Zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung werden folgende Termine im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Hannover anberaumt:
Dienstag, 5. Februar 2019, 10.00 Uhr, Donnerstag, 7. Februar 2019, 10.00 Uhr, Freitag, 8. Februar 2019, 10.00 Uhr, Dienstag, 26. März 2019, 10.00 Uhr, Donnerstag, 28. März 2019, 10.00 Uhr, Freitag, 29. März 2019, 10.00 Uhr, Montag, 1. April 2019, 10.00 Uhr, Dienstag, 2. April 2019, 10.00 Uhr, Montag, 8. April 2019, 10.00 Uhr, Dienstag, 9. April 2019, 10.00 Uhr, Donnerstag, 11. April 2019, 10.00 Uhr, Freitag, 12. April 2019, 10.00 Uhr.
Soweit das Büro
Name entfernt im Schriftsatz vom 22. November 2018 erklärt hat, dass Rechtsanwalt
Name entfernt wegen der Inanspruchnahme einer Elternzeit in den Monaten Januar und Februar 2019 verhindert sei, liegt darin kein erheblicher Grund, von Terminen im Februar 2019 abzusehen. Die beigeladenen Klägerinnen des Ausgangsverfahrens LG Hannover
18 O 159/13 können durch andere Rechtsanwälte des Büros
Name entfernt vertreten werden, insbesondere durch die Rechtsanwälte
Name entfernt und
Name entfernt. Diese sind in das Musterverfahren eingearbeitet, wie sich daraus ergibt, dass sie den Schriftsatz mit dem Eröffnungsvorbringen zum Musterverfahren gemeinsam mit Anwälten des Büros TILP LITIGATION verfasst haben. Angesichts der Schwierigkeit, für alle Beteiligten passende Termine zu finden, sollen trotz der vom Büro Göhmann im Schriftsatz vom 28. November 2018 geäußerten Bitte auch Termine in den niedersächsischen Osterferien stattfinden.
2. – 8. ….
Celle, 21.12.2018
Oberlandesgericht, 1. Kartellsenat
Der Vorsitzende