Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

31.08.2007

TCHIBO Holding AG: Klage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

TCHIBO Holding Aktiengesellschaft Hamburg

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 Aktiengesetz geben wir bekannt:

Herr Karl-Walter Freitag, Köln, hat gegen folgende auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 5. Juli 2007 gefassten Beschlüsse Klage erhoben:

― Beschluss zum Tagesordnungspunkt 2, mit dem die Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende von € 10,-- je Stückaktie, die Einstellung von € 220 Mio. in andere Gewinnrücklagen sowie den Vortrag von € 5.359.962,27 beschlossen hat.

― Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4, mit denen die Hauptversammlung dem Vorstand und dem Aufsichtsrat jeweils Entlastung für das Geschäftsjahr 2006 erteilt hat.

― Beschluss zum Tagesordnungspunkt 5, mit dem die Hauptversammlung die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Jahr 2007 bestellt hat.

― Beschluss zum Tagesordnungspunkt 6, mit dem die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in § 1 Abs. (1) beschlossen hat.

― Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7, mit dem die Hauptversammlung der Amtsbeendigung des Besonderen Vertreters Professor Dr. Hans-Joachim Mertens zugestimmt hat.

Der Kläger hat des Weiteren beantragt, die Jahresabschlüsse der Gesellschaft zum 31. Dezember 2003, 31. Dezember 2004, 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2006 für nichtig zu erklären.

Die Klage ist vor dem Landgericht Hamburg, Kammer 04 für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 404 O 99/07 anhängig. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt, er wird gesondert bekanntgegeben.

Hamburg, im August 2007

TCHIBO Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand