Landgericht Köln
91 O 136/18
Der Gesamtbetriebsrat der Deutsche Telekom Außendienst GmbH, Bonn, hat gemäß §§
98,
99 AktG einen Antrag auf Feststellung bei dem Landgericht Köln zum Aktenzeichen 91 O 136/18 eingereicht, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 04.05.1976 (BGBI. I S. 1153) zu bilden sei.
Zu diesem Antrag können die Geschäftsführer, die Mitglieder des Aufsichtsrates sowie die nach §
98 Abs. 2 AktG antragsberechtigten Betriebsräte, Sprecherausschüsse, Spitzenorganisationen und Gewerkschaften binnen zwei Monaten ab der Veröffentlichung Stellung nehmen.
Quelle: Bundesanzeiger