Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

02.01.2019

Wanzl Metallwarenfabrik GmbH: Aufsichtsrat ist paritätisch zu besetzen

Landgericht München I

5 HK O 13725/18

In dem Statusverfahren

1) Gesamtbetriebsrat Wanzl Metallwarenfabrik GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden Name entfernt, Rudolf-Wanzl-Straße 4, 89340 Leipheim

- Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Manske & Partner, Bärenschanzstraße 4, 90429 Nürnberg Gz.: 820/18 CA80/nm

gegen

2) Wanzl Metallwarenfabrik GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Name entfernt u.a., Rudolf-Wanzl-Straße 4, 89340 Leipheim

- Antragsgegnerin -

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Altenburg, Unterer Anger 3, 80331 München Gz.: 00595-18/sa/cw

3) Industriegewerkschaft Metall, vertreten durch den Vorstand, Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329 Frankfurt

- Beteiligte -

wegen Zusammensetzung des Aufsichtsrats

erlässt das Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Handelsrichter Pütz und Handelsrichterin Schreiber ohne mündliche Verhandlung am 13.12.2018 folgenden Beschluss:

I.

Es wird festgestellt, dass bei der Antragsgegnerin ein paritätisch besetzter Aufsichtsrat nach § 1 Abs. 1r. 1 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG mit je sechs Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zu bilden ist.

II.

Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

III.

Der Geschäftswert wird auf € 50.000,-- festgesetzt.

Dr. Krenek Vorsitzender Richter am Landgericht Pütz Handelsrichter Schreiber Handelsrichterin