31.12.2018
Rexel GmbH: Kein nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zusammengesetzter Aufsichtsrat erforderlich
Landgericht München I
12 O 13476/17
In dem Statusverfahren
Gesamtbetriebsrat der Hagemeyer Deutschland GmbH & Co. KG, vertreten durch d. Gesamtbetriebsratsvorsitzenden, An der Irler Höhe, 93055 Regensburg
- Antragsteller -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Rockinger & Partner, Margaretenstraße 15, 93047 Regensburg, Gz.: 599/17 RO13/Ku
gegen
Rexel GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Landsberger Straße 312, 80687 München
- Antragsgegnerin -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte EMPLAWYERS, Landshuter Allee 8, 80637 München
wegen Forderung
erlässt das Landgericht München I - 12. Zivilkammer - durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Lantz, den Richter am Landgericht Dr. von Hardenberg und die Richterin Krug am 06.12.2018 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15.11.2018 folgenden
Beschluss
I. Der Antrag des Antragstellers auf Feststellung der Verpflichtung zur Bildung eines zu einem Drittel mit Arbeitnehmervertretern zusammengesetzten Aufsichtsrates bei der Antragsgegnerin, der Rexel GmbH, wird zurückgewiesen.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Verfahrens. Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.
III. Der Geschäftswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.
Lantz Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. von Hardenberg Richter am Landgericht Krug Richterin