Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

15.01.2019

Neue Gesellschaftsbekanntmachungen

Eine meldepflichtige Beteiligung der Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) sowie der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG und Zurich Insurance Group Ltd an der ADAC Autoversicherung AG besteht nicht mehr. Hingegen besteht eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, die der Allianz SE und der Allianz Deutschland AG zugerechnet wird.