Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

27.07.2018

Telekom Deutschland GmbH: Betriebsrat führt Feststellungsverfahren zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Landgericht Köln

91 O 135/18

Der Gesamtbetriebsrat der Telekom Deutschland GmbH, Bonn, hat gemäß §§ 98, 99 AktG einen Antrag auf Feststellung bei dem Landgericht Köln zum Aktenzeichen 91 O 135/18 eingereicht, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 04.05.1976 (BGBI. I S. 1153) zu bilden sei.

Zu diesem Antrag können die Geschäftsführer, die Mitglieder des Aufsichtsrates sowie die nach § 98 Abs. 2 AktG antragsberechtigten Betriebsräte, Sprecherausschüsse, Spitzenorganisationen und Gewerkschaften binnen zwei Monaten ab der Veröffentlichung Stellung nehmen.

Quelle: Bundesanzeiger