Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

12.01.2017

Charité CFM Facility Management GmbH: Mitbestimmter Aufsichtsrat ist zu bilden

Landgericht Berlin Beschluss

6 O 261/13 - 30.12.2016

In dem Verfahren nach § 98 AktG

Beteiligte:

1. Betriebsrat der Charité CFM Facility Management GmbH, vertreten d.d. Vorsitzenden Name entfernt, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, Antragsteller,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hummel & Kollegen, Immanuelkirchstraße 3/4, 10405 Berlin,

2. Charité CFM Facility Management GmbH, vertreten d.d. Geschäftsführer persönliche Daten entfernt, Antragsgegnerin,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Beiten Burkhardt, Kurfürstenstraße 72 - 74, 10787 Berlin,-

weitere Beteiligte:

3. persönliche Daten entfernt

4. Name entfernt, Charitéplatz 1, 10117 Berlin,

5. persönliche Daten entfernt

6. ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, verd.di Bezirk Berlin, Fachbereich 3, Köpenicker Straße 30, 10179 Berlin,

hat die Zivilkammer 6 des Landgerichts Berlin am 30.12.2016 durch den Richter am Landgericht Dr. Bornemann als Einzelrichter beschlossen:

1. Es wird festgestellt, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 04. Mai 1976 (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG) zu bilden ist, der sich gegenwärtig aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammensetzt.

2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens nach einem Wert von 50.000,00 € zu tragen. Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.

Dr. Bornemann