Landgericht Berlin Beschluss
6 O 261/13 - 30.12.2016
In dem Verfahren nach §
98 AktG
Beteiligte:
1. Betriebsrat der Charité CFM Facility Management GmbH, vertreten d.d. Vorsitzenden
Name entfernt, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, Antragsteller,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hummel & Kollegen, Immanuelkirchstraße 3/4, 10405 Berlin,
2. Charité CFM Facility Management GmbH, vertreten d.d. Geschäftsführer
persönliche Daten entfernt, Antragsgegnerin,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Beiten Burkhardt, Kurfürstenstraße 72 - 74, 10787 Berlin,-
weitere Beteiligte:
3.
persönliche Daten entfernt4.
Name entfernt, Charitéplatz 1, 10117 Berlin,
5.
persönliche Daten entfernt6. ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, verd.di Bezirk Berlin, Fachbereich 3, Köpenicker Straße 30, 10179 Berlin,
hat die Zivilkammer 6 des Landgerichts Berlin am 30.12.2016 durch den Richter am Landgericht Dr. Bornemann als Einzelrichter beschlossen:
1. Es wird festgestellt, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 04. Mai 1976 (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG) zu bilden ist, der sich gegenwärtig aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammensetzt.
2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens nach einem Wert von 50.000,00 € zu tragen. Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.
Dr. Bornemann