Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

03.05.2016

Hymer AG: Keine Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

Landgericht Stuttgart

31 O 101/14 KfH AktG

In Sachen

Betriebsrat der HYMER AG ./. HYMER AG wg. Feststellung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der HYMER AG

In dem o.g. Statusverfahren erging folgender Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 25.04.2016:

1. Der Antrag der Antragstellerin auf Feststellung, dass der Aufsichtsrat der Antragsgegnerin nach den Regeln des Gesetzes zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer mit je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zu besetzen ist, wird zurückgewiesen.

2. Auf Antrag der Antragsgegnerin wird festgestellt, dass der Aufsichtsrat der Antragsgegnerin weder nach den Regeln des Gesetzes über die Mitbestimmung noch nach den Regeln des Gesetzes über die Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat, sondern nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG nur mit Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zu besetzen ist.

3. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Dr. Schmidt, Vorsitzender Richter am Landgericht