Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

13.02.2003

SECURENTA (Göttinger Gruppe): Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen 6.312 Teilgewinnabführungsverträge

SECURENTA

Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement Aktiengesellschaft

Göttingen

Gemäß § 246 Abs.4 AktG geben wir hiermit bekannt, daß gegen den auf der Hauptversammlung vom 20.12.2002 zu Tagesordnungspunkt 4, Genehmigung der von der SECURENTA Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG vom 01.Juli 2000 bis 31.August 2002 abgeschlossenen 6.312 Teilgewinnabführungsverträge im Sinne der §§ 292 Abs.1 Nr.2, 293 Abs.1 AktG in Gestalt von atypisch stillen Gesellschaftsverträgen mit einer Gesamtzeichnungssumme von € 92.132.132,15, gefaßten Beschluß, Anfechtungs - und Nichtigkeitsklage vor dem Landgericht Göttingen - Kammer für Handelssachen - unter der Geschäftsnummer - 3 O 8/03 - erhoben worden ist.

Der Vorstand