Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

23.07.2018

Toll Collect GmbH: Aufsichtsrat ist nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zu besetzen

Landgericht Berlin

Beschluss

102 O 17/18 AktG – 10.07.2018

In dem Statusverfahren nach § 99 AktG

Beteiligte:

1. Betriebsrat der Toll Collect GmbH, vertreten d.d. Betriebsratsvorsitzenden Name entfernt, Linkstraße 4, 10785 Berlin,

Antragsteller,

- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte dka, Immanuelkirchstraße 3/4, 10405 Berlin,-

2. Toll Collect GmbH, vertreten d.d. Geschäftsführer Name entfernt, Name entfernt, Name entfernt und Name entfernt, Linkstraße 4, 10785 Berlin,

Antragsgegnerin,

- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte GÖRG, Upper West, Kantstraße 164, 10623 Berlin,-

hat die Kammer für Handelssachen 102 des Landgerichts Berlin am 10. Juli 2018 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Pade und die Handelsrichter Engler und Wudtke beschlossen:

1. Es wird festgestellt, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz – DrittelbG) zu bilden ist.

2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens nach einem Wert von 50.000,00 EUR zu tragen. Außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.

Pade Engler Wudtke

Quelle: Bundesanzeiger