Landgericht Berlin
Beschluss
102 O 17/18 AktG – 10.07.2018
In dem Statusverfahren nach §
99 AktG
Beteiligte:
1. Betriebsrat der Toll Collect GmbH, vertreten d.d. Betriebsratsvorsitzenden
Name entfernt, Linkstraße 4, 10785 Berlin,
Antragsteller,
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte dka, Immanuelkirchstraße 3/4, 10405 Berlin,-
2. Toll Collect GmbH, vertreten d.d. Geschäftsführer
Name entfernt,
Name entfernt,
Name entfernt und
Name entfernt, Linkstraße 4, 10785 Berlin,
Antragsgegnerin,
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte GÖRG, Upper West, Kantstraße 164, 10623 Berlin,-
hat die Kammer für Handelssachen 102 des Landgerichts Berlin am 10. Juli 2018 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Pade und die Handelsrichter Engler und Wudtke beschlossen:
1. Es wird festgestellt, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz – DrittelbG) zu bilden ist.
2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens nach einem Wert von 50.000,00 EUR zu tragen. Außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.
Pade Engler Wudtke
Quelle: Bundesanzeiger