Linde Aktiengesellschaft
München
WKN 648300
ISIN DE0006483001
Bekanntmachung gemäß §
246 Abs. 4 Satz 1 AktG
Zur Aktualisierung der bereits am 25. Januar 2019 veröffentlichten Bekanntmachung gemäß §
246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass Aktionäre Anfechtungsklagen (§
246 AktG) und Nichtigkeitsklagen (§
249 AktG) gegen den von der Hauptversammlung am 12. Dezember 2018 gefassten Beschluss über die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Linde Intermediate Holding AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin zu zahlenden Barabfindung nach §
62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§
327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) erhoben haben.
Die drei Klagen wurden am 11. Februar 2019 zugestellt, zu einem Verfahren verbunden und sind vor dem Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 495/19 rechtshängig.
München, im Februar 2019
Linde Aktiengesellschaft
Der Vorstand