Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

01.03.2019

Vorstandsvergütungen gesetzlicher Krankenversicherer

Eine große Zahl an gesetzlichen Krankenversicherern hat heute gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV die Höhe der Vergütung ihrer Vorstände im Jahr 2018 veröffentlicht. Gleiches gilt für andere Organisationen im Bereich der GKV, etwa den GKV-Spitzenverband oder die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (diese allerdings nach einer anderen Rechtsgrundlage).