Landgericht Berlin
102 O 72/17 AktG
Delivery Hero AG im Verfahren nach §
98 Abs. 1 AktG betreffend die Deivery Hero AG, Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin, wird nach §
99 Abs. 2 AktG bekannt gemacht: Der Aktionär Dr. Konrad Erzberger hat beantragt, festzustellen, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach den Vorschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MitbestG aus mindestens je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammenzusetzen ist. Beteiligte haben die Gelegenheit, sich innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung zu dem Antrag zu äußern.
Pade, Vorsitzender Richter am Landgericht