Landgericht Stuttgart
Aktenzeichen
31 O 48/17 KfH AktG
Herr Dr. jur. Konrad Erzberger,
Anschrift entfernt, hat eine gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE, Schelmenwasenstr. 34, 70567 Stuttgart (Handelsregister AG Stuttgart, HRB 753709) beantragt. Er begehrt festzustellen, dass der Verwaltungsrat der Gesellschaft, welche nach seiner Auffassung mitbestimmungspflichtig sei, aktuell nicht den Vorschriften des MitbestG entsprechend zusammengesetzt sei. Die nach §
99 Abs. 2 Satz 2 AktG Anhörungsberechtigten erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis 13.11.2017, einzureichen beim Landgericht Stuttgart unter Angabe des obigen Aktenzeichens. Von einer gesonderten Beiladung der Anhörungsberechtigten sieht das Gericht ab.
Als stellvertretender Vorsitzender der 31. Kammer für Handelssachen