Landgericht Frankfurt am Main
3-05 O 66/17Im Verfahren nach §
98 AktG betreffend WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG, Bleichstr. 64-66, 60313 Frankfurt am Main, wird nach §
99 Abs. 2 AktG bekannt gemacht:
Der Aktionär Dr. Erzberger hat über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt.
Beteiligte i.S.d. §
98 Abs. 2 AktG und die Gesellschafter haben Gelegenheit, sich innerhalb von 4 Wochen zu dem Antrag zu äußern.