Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

09.08.2017

Deutsche Wohnen AG: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

Landgericht Frankfurt am Main

3-05 O 63/17

Im Verfahren nach § 98 AktG betreffend Deutsche Wohnen AG Pfaffenwiese 300, 65929 Frankfurt am Main wird nach § 99 Abs. 2 AktG bekannt gemacht: Der Aktionär Dr. Erzberger hat über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt.

Beteiligte i.S.d. § 98 Abs. 2 AktG und die Gesellschafter haben Gelegenheit, sich innerhalb von 4 Wochen zu dem Antrag zu äußern.