Landgericht Frankfurt am Main 16. Kammer für Handelssachen
Aktenzeichen: 3-16 O 3/14
In dem Statusverfahren nach §§
98 ff AktG
Konrad Erzberger,
Anschrift entfernt, Antragsteller
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanw. Brandhoff Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main,
gegen
Software AG vertreten durch den Vorstand, Uhlandstr. 12, 64297 Darmstadt, Antragsgegnerin
wurde hier folgender Antrag gestellt:
festzustellen, dass der Aufsichtsrat der Antragsgegnerin nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt und gem. §
96 Abs. 1 Var. 6 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre (Anteilseignervertretern) zusammenzusetzen ist.
Die in §
98 Abs. 2 des AktG Genannten erhalten hiermit Gelegenheit, binnen 4 Wochen ab Veröffentlichung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist an das Landgericht Frankfurt am Main, 16. Kammer für Handelssachen zu richten.
Frankfurt am Main, 18.11.2014
Stark, Vorsitzender Richter am Landgericht