Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

17.11.2014

BayWa AG: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

Landgericht München I

Antrag auf Einleitung eines aktienrechtlichen Statusverfahrens

5 HK O 20285/14

des Herrn Konrad Erzberger, Anschrift entfernt – Antragsteller – Prozessbevollmächtigte: Brandhoff Rechtsanwälte, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt a.M., in seiner Eigenschaft als Aktionär gegen die BayWa AG, vertreten durch den Vorstand Namen entfernt, Arabellastraße 4, 81925 München – Antragsgegnerin – wegen gerichtlicher Entscheidung gem. § 98 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Antragsgegnerin.

Namens und in Vollmacht für den Antragsteller beantragen wir festzustellen, dass der Aufsichtsrat der Antragsgegnerin nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt und gem. § 96 Abs. 1, Var. 6 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre (Anteilseignervertretern) zusammenzusetzen ist.

Landgericht