Karwendelbahn-Aktiengesellschaft
Mittenwald
WKN: 825760
ISIN: DE0008257601
Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß §
246 Abs. 4 Satz 1 AktG
Die Karwendelbahn-Aktiengesellschaft gibt gemäß §
246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass der Markt Mittenwald gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29.03.2018 zu TOP 1: Beschlussfassung über die Neuwahl von 3 Aufsichtsratsmitgliedern und 3 AR-Ersatzmitgliedern Anfechtungsklage (§
246 AktG) beziehungsweise Nichtigkeitsklage (§
249 AktG) erhoben haben.
Die Klage ist beim Landgericht München I – Kammer für Handelssachen – unter dem Aktenzeichen
5 HK O 5931/18 anhängig.
Ein Termin zur Güteverhandlung ist noch nicht bestimmt worden.
Mittenwald, im Mai 2018
Karwendelbahn AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger