Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

30.05.2018

Karwendelbahn AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Wahl von Aufsichtsräten

Karwendelbahn-Aktiengesellschaft

Mittenwald

WKN: 825760

ISIN: DE0008257601

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Die Karwendelbahn-Aktiengesellschaft gibt gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass der Markt Mittenwald gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29.03.2018 zu TOP 1: Beschlussfassung über die Neuwahl von 3 Aufsichtsratsmitgliedern und 3 AR-Ersatzmitgliedern Anfechtungsklage (§ 246 AktG) beziehungsweise Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) erhoben haben.

Die Klage ist beim Landgericht München I – Kammer für Handelssachen – unter dem Aktenzeichen 5 HK O 5931/18 anhängig.

Ein Termin zur Güteverhandlung ist noch nicht bestimmt worden.

Mittenwald, im Mai 2018

Karwendelbahn AG

Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger