Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
Anzeige:
Diese Entscheidung

06.10.2017

CTS Eventim AG & Co. KGaA: Aktienrechtliches Statusverfaren eingeleitet

Landgericht München I

Antrag gem. § 98 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AktG auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 212700)

38 O 13981/17

Dr. iur. Konrad Erzberger

In meiner Eigenschaft als Aktionär der CTS Eventim AG & Co. KGaA, Contrescarpe 75 A, 28195 Bremen („Antragsgegnerin“), beantrage ich eine gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Antragsgegnerin gem. § 98 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 AktG. Der Aufsichtsrat ist nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt, da er aktuell den Regelungen des MitbestG widerspricht.

Für nähere Informationen verweise ich auf mein Schreiben vom 11. September 2017.

Die Antragsgegnerin hat mit Schreiben vom 20. September 2017 erklärt, sie beschäftige zwar konzernweit über 2.000 Mitarbeiter, der Aufsichtsrat sei jedoch nicht mitbestimmungspflichtig, da die im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer bei der Berechnung gem. §§ 1, 5 MitbestG entgegen des Wortlauts für die Betrachtung auf Ebene der Konzernspitze nicht zu berücksichtigen seien.

Ausführungen wegen möglichen Urheberrechtsschutzes entfernt