Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

30.10.2017

Linde AG: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

Landgericht München I

Antrag gem. § 98 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AktG auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Linde AG (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 169850)

38 O 14545/17

Dr. iur. Konrad Erzberger

In meiner Eigenschaft als Aktionär der Linde AG, Klosterhofstraße 1, 80331 München („Antragsgegnerin“), beantrage ich eine gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Antragsgegnerin gem. § 98 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 AktG. Der Aufsichtsrat ist nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt, da er aktuell den Regelungen des MitbestG widerspricht, konkret § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 MitbestG. Der Aufsichtsrat muss daher zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitnehmer besetzt werden und 20 Personen umfassen und nicht zwölf. Der Konzern beschäftigt mit 58.649 Arbeitnehmern (Finanzbericht Hj. 2017, S. 3) weit über 20.000 Arbeitnehmer (§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 MitbestG).

Ausführungen wegen möglichen Urheberrechtsschutzes entfernt