Landgericht München I
Antrag gem. §
98 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AktG auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der mutares AG (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 172278)
38 O 14696/17Dr. iur. Konrad Erzberger
In meiner Eigenschaft als Aktionär der
mutares AG, Arnulfstraße 19, 80335 München („Antragsgegnerin“)
beantrage ich eine gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Antragsgegnerin gem. §
98 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 AktG. Der Aufsichtsrat ist nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt, da er aktuell den Regelungen des MitbestG widerspricht, konkret §§ 1, 5 MitbestG. Der Aufsichtsrat muss daher zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitnehmer besetzt werden und zwölf Personen umfassen. Der Konzern beschäftigt mit durchschnittlich 4.234 Arbeitnehmern (Finanzbericht Hj. 2017, S. 2) weit über 2.000 (§ 1 MitbestG).
Ausführungen wegen möglichen Urheberrechtsschutzes entfernt