Landgericht München I Antrag gem. §
98 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AktG auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Cancom SE (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 203845)
38 O 14272/17Dr. iur. Konrad Erzberger
In meiner Eigenschaft als Aktionär der
Cancom SE, Erika-Mann-Str. 69, 80636 München, („Antragsgegnerin“)
beantrage ich eine gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Antragsgegnerin gem. §
98 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 AktG. Der Aufsichtsrat ist nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt, da er aktuell den Regelungen des MitbestG widerspricht, konkret §§ 1, 5 MitbestG. Der Aufsichtsrat muss daher zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitnehmer besetzt werden. Für nähere Informationen verweise ich auf mein Schreiben vom 20. September 2017.
Ausführungen wegen möglichen Urheberrechtsschutzes entfernt