Karwendelbahn-Aktiengesellschaft
Mittenwald
WKN: 825760
ISIN: DE0008257601
Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeitsklage gemäß §
246 Abs. 4 Satz 1 AktG und §
249 Abs. 1 AktG
Die Karwendelbahn AG gibt gemäß §
246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass der Aktionär Markt Mittenwald, gegen die Beschlussfassungen der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15.09.2017 zu Tagesordnungspunkt 5 „TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung und Neufassung der Satzung“ sowie zu Tagesordnungspunkt 6 „TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung und Neufassung der Satzung“ Nichtigkeitsklage erhoben hat. Hilfsweise, dass die Feststellung dieser Beschlussfassung unwirksam ist.
Die Klage ist beim Landgericht München I – Kammer für Handelssachen – unter dem Aktenzeichen 5 HKO 14990/17 anhängig.
Ein Termin zur Güteverhandlung ist noch nicht bestimmt worden.
Mittenwald, im Dezember 2017
Karwendelbahn AG
Der Vorstand