Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

14.11.2017

ProSiebenSat.1 Media SE: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

Landgericht München I

Antrag gem. § 98 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AktG auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der ProSiebenSat.1 Media SE (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 2194390)

38 O 15760/17

Dr. jur. Konrad Erzberger

In meiner Eigenschaft als Aktionär der ProSiebenSat.1 Media SE, Medienallee 7, 85774 Unterföhring („Antragsgegnerin“)

beantrage ich eine gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Antragsgegnerin gem. § 98 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 AktG. Der Aufsichtsrat ist nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt, da er aktuell den Regelungen des MitbestG widerspricht, konkret §§ 1, 5 MitbestG. Der Aufsichtsrat muss daher zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitnehmer besetzt werden. Für nähere Informationen verweise ich auf mein Schreiben vom 18. Oktober 2017 (Anlage AS1). Die Antragsgegnerin hat darauf nicht reagiert.

Ausführungen wegen möglichen Urheberrechtsschutzes entfernt