Landgericht Nürnberg-Fürth
Antrag gem. §
98 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AktG auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Mühlbauer Holding AG (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter der Nummer HRB 14419)
5 HK O 6018/17Dr. iur. Konrad Erzberger
In meiner Eigenschaft als Aktionär der Mühlbauer Holding AG, Josef-Mühlbauer-Platz 1, 93426 Roding („Antragsgegnerin“) beantrage ich eine gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Antragsgegnerin gem. §
98 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 AktG. Der Aufsichtsrat ist nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt, da er aktuell den Regelungen des MitbestG widerspricht.
Ausführungen wegen möglichen Urheberrechtsschutzes entfernt