Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

21.03.2016

SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH: Gesamtbetriebsrat leitet aktienrechtliches Statusverfahren ein

Landgericht Hamburg

413 HKO 138/15

In dem aktienrechtlichen Statusverfahren gemäß § 98 AktG hat der Gesamtbetriebsrat der Firma SGS (Germany) GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats Herrn Name entfernt, mit dem am 31.12.2015 eingegangenen Antrag vom 29.12.2015 beantragt, bei der SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH nach den Regeln des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG) einen Aufsichtsrat zu bilden, der mit je 6 Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zu besetzen ist.

Das Verfahren wird unter der Geschäftsnummer 413 HKO 138/15 geführt.

Den gemäß § 99 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 98 Abs. 2 AktG Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, binnen eines Monats ab dieser Veröffentlichung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu dem Antrag Stellung zu nehmen (Landgericht Hamburg, Kammer 13 für Handelssachen, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg).

Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle (Zimmer B 132) eingesehen werden.