Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

15.02.2016

Sumitomo Elektric Bordnetze AG: Gesamtbetriebsrat leitet aktienrechtliches Statusverfahren ein

Landgericht Hannover

32 O 5/16

Der Gesamtbetriebsrat der Sumitomo Elektric Bordnetze AG, Wolfsburg, (Antragsteller) hat ein gerichtliches Statusverfahren nach §§ 98, 99 AktG eingeleitet. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist am 13.01.2016 beim Landgericht Braunschweig eingegangen und auf Verweisungsantrag des Antragstellers mit Beschluss des Landgerichts Braunschweig vom 26.01.2016 zuständigkeitshalber an das Landgericht Hannover verwiesen worden.

Gegenstand des Verfahrens ist der Antrag auf Feststellung, dass der Aufsichtsrat der Sumitomo Elektric Bordnetze AG, Wolfsburg, gem. § 96 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 MitbestG zur Hälfte aus Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und zur Hälfte aus Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammenzusetzen ist, hilfsweise auf Feststellung, dass der Aufsichtsrat gem. § 96 Abs. 1 AktG i.V.m § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG zu zwei Drittel aus Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und zu einem Drittel aus Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammenzusetzen ist.

Das Statusverfahren wird beim Landgericht Hannover unter dem Geschäftszeichen 32 O 5/16 geführt.

Der Vorstand, die Aufsichtsratsmitglieder sowie die nach § 98 Abs. 2 AktG antragsberechtigten Betriebsräte, Sprecherausschüsse, Spitzenorganisationen und Gewerkschaften erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag bis zum 18.03.2016.