Landgericht München I
Antrag gem. §
98 Abs. 1 AktG
5 HKO 11323/15In Sachen
Gemeinsamer Betriebsrat der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG und der Sky Deutschland AG, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden Herrn
Name entfernt, Medienallee 26, 85774 Unterföhring – Antragsteller –
Prozessbevollmächtigte: LUTZ | ABEL Rechtsanwalts GmbH, Brienner Straße 29, 80333 München
gegen
Sky Deutschland AG mit Sitz in Unterföhring, Landkreis München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154549, vertreten durch die Vorstandsmitglieder
Namen entfernt, Medienallee 26, 85774 Unterföhring – Antragsgegnerin –
wegen Statusverfahren nach §
98 AktG wird vom Antragsteller beantragt:
Es wird festgestellt, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach den Regelungen des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer („MitbestG”) zu bilden ist.
Landgericht München I – Kammer für Handelssachen –