Landgericht Düsseldorf
31 O 72/14 [AktE]
In dem Statusverfahren nach §§
98,
99 Aktiengesetz über die Zusammensetzung eines Aufsichtsrates
an dem beteiligt sind:
1. Betriebsrat der Amazon Fulfillment Germany GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden
Name entfernt, Amazonstraße 1, 47495 Rheinberg, Antragstellerin,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Burgmer, Graf-Adolf-Straße 16, 40212 Düsseldorf,
2. Amazon Fulfillment Germany GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer
Namen entfernt, Amazonstraße 1, 47495 Rheinberg, Antragsgegnerin,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hogan Lovells, Karl-Scharnagl-Ring 5, 80539 München,
3. Geschäftsführung der Amazon Fulfillment Germany GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer
Namen entfernt, Antragsgegnerin,
hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf in der mündlichen Verhandlung am 09.04.2015 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Kintzen, den Handelsrichter Dr. Leberling und den Handelsrichter Henning.
beschlossen :
Der Antrag festzustellen, dass bei der Beteiligten zu 2 ein Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz zu bilden ist, wird zurückgewiesen.
Es wird festgestellt, dass der Aufsichtsrat bei der Beteiligten zu 2 nach den Vorgaben des Drittelbeteiligungsgesetzes zu bilden ist.
Der Beteiligte zu 1 hat die Gerichtskosten des Verfahrens zu tragen. Eine Erstattung der außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Geschäftswert wird auf 50.000,– € festgesetzt.
Landgericht