Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

27.01.2015

Tom Tailor Holding AG: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

Landgericht Hamburg

In dem aktienrechtlichen Statusverfahren gemäß § 98 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Tom Tailor Holding AG, Garstedter Weg 14, 22459 Hamburg, hat der Betriebsrat der Tom Tailor GmbH, vertreten durch die Vorsitzende Name entfernt, Garstedter Weg 14, 22459 Hamburg, mit dem am 12. Januar 2015 eingegangenen Antrag vom selben Tag beantragt,

den Aufsichtsrat der Tom Tailor Holding AG nach den Regeln des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer mit je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigener und der Arbeitnehmer zu besetzen. Hilfsweise wird beantragt, den Aufsichtsrat der Tom Tailor Holding AG nach den Regeln des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat zu besetzen.

Das Verfahren wird unter der Geschäftsnummer 407 HKO 6/15 geführt.

Den gemäß § 99 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 98 Abs. 2 AktG Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, binnen eines Monats ab dieser Veröffentlichung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu dem Antrag Stellung zu nehmen (Landgericht Hamburg, Kammer 7 für Handelssachen, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg). Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle (Zimmer B 130) eingesehen werden.

Sollte vor der durch Beschluss ergehenden Entscheidung eine mündliche Verhandlung anberaumt werden, wird das Gericht außer dem Antragsteller und dem Vorstand nur diejenigen Beteiligten laden, die eine Stellungnahme abgegeben haben.

Hamburg, den 20. Januar 2015

Landgericht Hamburg Kammer 7 für Handelssachen

VRi’in LG Hummelmeier