Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

24.09.2013

Amazon Logistik GmbH: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

Landgericht Frankfurt am Main

Antrag nach § 98 Abs. 1 AktG

3-16 O 1/13

„Im Verfahren nach § 98 AktG betreffend Amazon Logistik GmbH, Am Schloss Eichhof 1, 36251 Bad Hersfeld, wird nach § 99 Abs. 2 AktG bekannt gemacht: der Betriebsrat der Amazon Logistik GmbH, vertreten durch dessen Vorsitzenden persönliche Daten entfernt, hat den Antrag gem. § 98 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 S. 1 MitBestG gestellt, festzustellen, dass der Aufsichtsrat der Amazon Logistik GmbH gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitBestG zusammenzusetzen ist.

Beteiligte i.S.d. § 98 Abs. 2 AktG haben Gelegenheit, sich innerhalb von 4 Wochen zu dem Antrag zu äußern.“