Landgericht München I
5 HK O 2281/16In dem gesellschaftsrechtlichen Statusverfahren
1. Betriebsrat der AVNET Logistics GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden
Name entfernt, Im Technologiepark 12, 85586 Poing – Antragsteller –
Verfahrensbevollmächtigte: RAe Krikor R. Seebacher, Michael Fleischmann, Andreas Müller, Barbara Renkl, Stefanie Duffner, Angelika Daumoser, Tanja Himmelsdorfer, Prende Raja, Marco Neuberger, Seidlstraße 30, 80335 München
gegen
2. AVNET Logistics GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer
Namen entfernt, Im Technologiepark 12, 85586 Poing – Antragsgegnerin –
Verfahrensbevollmächtigte: dkm Rechtsanwälte, Wolfratshauser Str. 50, 81379 München,
wegen Bildung eines Aufsichtsrats, §§
98 I 1 AktG,
1 I Nr. 3 DrittelbG,
96 I AktG zeigen wir an, dass wir den Antragsteller ordnungsgemäß bevollmächtigt anwaltlich vertreten.
Namens und im Auftrag des Antragstellers leiten wir ein Verfahren zur Bildung eines Aufsichtsrats ein und werden beantragen, zu erkennen:
Bei der Antragsgegnerin ist ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Gesetzes über die Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat zu bilden.