Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

08.08.2018

Exasol AG: Nichtigkeits- und Anfechtungsklage

Exasol AG

Nürnberg

AG Nürnberg, HRB 23037

Gemäß §§ 249 Abs. 1 S. 1, 246 Abs. 4 S. 1 Aktiengesetz geben wir bekannt:

Zwei Aktionäre haben gegen den nachfolgenden auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juni 2018 gefassten Beschluss

Tagesordnungspunkt 3 „Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zur Wahl des Aufsichtsrats“, zur Bestätigung der Bestellung der Herren Namen entfernt zu Mitgliedern des Aufsichtsrats,


Nichtigkeitsklage, hilfsweise Anfechtungsklage, erhoben. Die Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, 1. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 1 HK O 4203/18 anhängig.

Nürnberg, im August 2018

Exasol AG

Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger