Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

08.04.2015

Westfleisch eG: Aktienrechtliches Statusfeststellungsverfahren eingeleitet

Landgericht Dortmund

18 O 8/15 AktE

In dem Statusverfahren gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 6 Abs. 2 MitbestG, 98ff AktG der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, vertreten durch den Hauptvorstand, dieser vertreten durch die Mitglieder des geschäftsführenden Hauptvorstandes Namen entfernt, Haubachstraße 76, 22765 Hamburg, Antragstellerin zu 1), des Konzernbetriebsrats der Westfleisch eG, vertreten durch den Vorsitzenden, persönliche Daten entfernt, Antragsteller zu 2), Verfahrensbevollmächtigte beider Antragsteller: Rechtsanwälte Platow, Peter, Damm, Paula-Thiede-Ufer 10, ver.di-Haus, 10179 Berlin, gegen die Westfleisch eG, vertreten durch den Vorstand, Namen entfernt, Brockhoffstraße 11, 48143 Münster, Antragsgegnerin, haben die Antragsteller den Antrag gestellt, festzustellen, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes 1976 zu bilden ist.

Vorstand, jedes Aufsichtsratsmitglied, Betriebsräte und Sprecherausschüsse sowie sonstige ggfls. vorhandene materiell Beteiligte, die nach §§ 99 Abs. 1 Satz 2, 98 Abs. 2 AktG zu hören sind, erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 4 Wochen ab Veröffentlichung. Eine etwaige Stellungnahme ist unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens 18 O 8/15 AktE an das Landgericht Dortmund, Kaiserstraße 34, 44135 Dortmund, zu richten.

Pachur, Vorsitzender Richter am Landgericht