Landgericht Frankfurt am Main
3-16 O 1/14In dem Statusverfahren nach §§
98 ff. AktG
Name entfernt, c/o Zentrum für Arbeitsbeziehungen und A, Destouchesstr. 68, 80796 München, Antragsteller, gegen Deutsche Börse AG, vertr. d. den Vorstand, Reto Francioni, Andreas Preuß, Gregor Pottmeyer, Hauke Stars und Jeffrey Tessler, Neue Börsenstraße 1, 60485 Frankfurt am Main, Antragsgegnerin, wurde hier folgender Antrag gestellt:
I.
Es wird festgestellt, dass der Aufsichtsrat der Antragsgegnerin nicht mehr nach § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes, sondern nach den §§
95 ff. des Aktiengesetzes ohne Mitglieder der Arbeitnehmer zusammenzusetzen ist.
II.
Hilfsweise: Es wird festgestellt, dass der Aufsichtsrat der Antragsgegnerin nicht mehr nach § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes, sondern nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes zusammenzusetzen ist.
Die in §
98 Abs. 2 des AktG Genannten erhalten hiermit Gelegenheit, binnen 4 Wochen ab Veröffentlichung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist an das Landgericht Frankfurt am Main, 16. Kammer für Handelssachen, zu richten.
Landgericht