Landgericht Stuttgart
Aktenzeichen 31 O 129/13 KfH AktG
Der Betriebsrat der Fa. Bertrandt Fahrerprobung Süd GmbH, Nufringen, hat zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Fa. Bertrandt AG, Birkensee 1, 71139 Ehningen (Handelsregister AG Stuttgart HRB 245259), den folgenden Antrag gestellt:
"Es wird festgestellt, dass der Aufsichtsrat der Bertrandt AG nach den Vorschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 04.05.1976 zusammenzusetzen ist. Der Aufsichtsrat hat gem. § 7 Abs. 1 Ziffer 2 MitbestG aus je 8 Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zu bestehen."
Die gem. §
99 Abs. 2 Satz 2 AktG Anhörungsberechtigten erhalten Gelegenheit, innerhalb eines Monats nach dieser Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger zu dem Antrag gegenüber dem Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20, 70182 Stuttgart unter Angabe des o.g. Aktenzeichens Stellung zu nehmen.
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