Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

16.12.2013

Gemeinnütziger Dürener Bauverein: Hauptsache im Statusverfahren erledigt

Landgericht Köln

91 O 120/13

Das Landgericht Köln hat im Verfahren nach §§ 98, 99 AktG betreffend die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Gemeinnütziger Dürener Bauverein Aktiengesellschaft zum Aktenzeichen 91 O 120/13 am 21.11.2013 beschlossen:

„Es wird festgestellt, dass die Hauptsache erledigt ist.

Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.

Der Gegenstandswert wird auf 50.000,-- € festgesetzt.“

Landgericht