Landgericht Köln
91 O 120/13
Das Landgericht Köln hat im Verfahren nach §§
98,
99 AktG betreffend die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Gemeinnütziger Dürener Bauverein Aktiengesellschaft zum Aktenzeichen 91 O 120/13 am 21.11.2013 beschlossen:
„Es wird festgestellt, dass die Hauptsache erledigt ist.
Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Der Gegenstandswert wird auf 50.000,-- € festgesetzt.“
Landgericht