Landgericht Berlin
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
im Verfahren nach §
98 Abs. 1 AktG betreffend die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Klingelhöferstraße 18, 10785 Berlin, wird nach §
99 Abs. 2 AktG bekanntgemacht: Der Gesamtbetriebsrat der Gesellschaft hat beantragt festzustellen, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach den Vorschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MitbestG aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammenzusetzen ist. Beteiligte haben die Gelegenheit, sich innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung zu dem Antrag zu äußern.
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