Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

11.03.2013

Kraichgau-Klinik AG: Keine Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

Landgericht Stuttgart

Az.: 32 O 28/12 KfH AktG

Das Landgericht Stuttgart hat im Verfahren über den Antrag des Vorstandes der Kraichgau-Klinik AG vom 02.05.2012 mit Beschluss vom 15.02.2013 entschieden:

1.

Der Aufsichtsrat der Kraichgau-Klinik AG ist nicht nach Maßgabe des § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG aus Mitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammenzusetzen.

2.

Die Kraichgauklinik AG trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.

Geschäftswert: 50.000,00 €

Landgericht