Landgericht Nürnberg-Fürth
Bekanntmachung
Bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth war unter dem Aktenzeichen 1 HK O 2708/12 ein Statusverfahren gem. §
98 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AktG aufgrund eines Antrages des Vorstandes der Kaeser Kompressoren AG vom 14.03.2012, eingegangen am 29.03.2012, anhängig. Unter anderen beteiligt waren der Gesamtbetriebsrat der Kaeser Kompressoren AG als Beteiligter zu 2 und die Industriegewerkschaft Metall als Beteiligte zu 3.
Der Antragsteller hat begehrt festzustellen, dass bei der Kaeser Kompressoren AG ein Aufsichtsrat nach Maßgabe des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, Drittelbeteiligungsgesetz, zu bilden ist. Die Beteiligten zu 2 und zu 3 haben jeweils beantragt, festzustellen, dass bei der Kaeser Kompressoren AG ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer, Mitbestimmungsgesetz, zu bilden ist.
Mit Beschluss vom 31.01.2013 hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden, dass bei der Kaeser Kompressoren AG ein Aufsichtsrat nach Maßgabe des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, Drittelbeteiligungsgesetz, zu bilden ist und hat die Anträge der Beteiligten zu 2 und zu 3 zurückgewiesen.
Dycke, Vorsitzender Richter am Landgericht