Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

09.03.2018

Deutsche Technologie Beteiligungen AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Kapitalerhöhung

Deutsche Technologie Beteiligungen AG München Bekanntmachung der Erhebung von drei Anfechtungsklagen gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass insgesamt fünf Aktionäre gegen den auf der Hauptversammlung vom 8. Dezember 2017 zu Tagesordnungspunkt 3 gefassten Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre drei Anfechtungsklagen, hilfsweise Nichtigkeitsklagen erhoben haben.

Diese Klagen sind vor dem Landgericht München I, Kammer für Handelssachen, unter den Aktenzeichen 5 HK O 332/18, 5 HK O 383/18 und 5 HK O 385/18 anhängig, wobei die Verfahren 5 HK O 383/18 und 5 HK O 385/18 mit dem Verfahren 5 HK O 332/18 verbunden wurden. Eingaben sind nur zum führenden Aktenzeichen 5 HK O 332/18 zu machen.

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt, da das Gericht zunächst das schriftliche Vorverfahren angeordnet hat.

München, im März 2018

Deutsche Technologie Beteiligungen AG

Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger