Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

03.07.2012

Kraichgau-Klinik AG: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

Landgericht Stuttgart

Az.: 32 O 28/12 KfH AktG.

Der Antrag vom 02.05.2012 auf Feststellung,

„dass der Aufsichtsrat der Kraichgau-Klinik AG nicht nach Maßgabe des § 96 Abs. 1 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG aus Mitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammenzusetzen ist“,

wird hiermit veröffentlicht.

Landgericht Stuttgart, Verfügung vom 26.06.2012, 32. Kammer für Handelssachen.