Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
Anzeige:
Diese Entscheidung

30.05.2012

Dresdner Verkehrsbetriebe AG: Aufsichtsrat ist nach dem DrittelbG zu besetzen

Landgericht Leipzig

In dem Rechtsstreit

1. Betriebsrat der Dresdner Verkehrsbetriebe AG, c/o Dresdner Verkehrsbetriebe AG, Trachenberger Straße 40, 01129 Dresden vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden Name entfernt - Antragstellerin -

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Growe & Kollegen, P 7, 6-7, 68161 Mannheim, Gz.: ro-vu/ne

2. Vorstand der Dresdner Verkehrsbetriebe AG, Trachenberger Straße 40, 01129 Dresden - Antragstellerin -

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Noerr LLP, Paul-Schwarze-Straße 2, 01097 Dresden, Gz.: DD-0440-2010

gegen

Dresdner Verkehrsbetriebe AG, Trachenberger Straße 40, 01129 Dresden - Antragsgegnerin -

wegen Statusverfahren nach § 98 AktG

erlässt die 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Leipzig durch

Vorsitzende Richterin am Landgericht Aust Handelsrichter Podszuweit Handelsrichter Schwahn

ohne mündliche Verhandlung am 19.04.2012 nachfolgende Entscheidung:

1.

Der Antrag des Antragstellers zu 1) , des Betriebsrates der DVB AG, vom 23.09.2010 wird zurückgewiesen.

2.

Auf den Antrag des Antragstellers zu 2), des Vorstandes der DVB AG, wird festgestellt, dass der Aufsichtsrat bei der Dresdner Verkehrsbetriebe AG nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) einzurichten ist.

3.

Die Gerichtskosten trägt die DVB AG. Die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.

4.

Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

Landgericht