Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

12.12.2011

Daimler AG: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

Landgericht Stuttgart

32. Kammer für Handelssachen

Beschluss

32 O 95/11 KfH AktG

Im Rechtsstreit Name entfernt, c/o Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht, Destouchesstraße 68, 80796 München - Antragsteller -, gegen Daimler AG, vertreten durch d. Vorstand (Dr. Dieter Zetsche, Dr. Wolfgang Bernhard, Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, Wilfried Porth, Andreas Renschler, Bodo Uebber, Prof. Dr. Thomas Weber), 70546 Stuttgart - Antragsgegnerin -, wegen Statusverfahren nach §§ 98 f des AG.

Der Antrag vom 29.11.2011 lautet:

Es wird festgestellt, dass bei der Antragsgegnerin der Aufsichtsrat nicht mehr nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes 1976, sondern nach den §§ 95 ff. des Aktiengesetzes ohne Mitglieder der Arbeitnehmer zusammenzusetzen ist; wobei den Beteiligten, das heißt der Vorstand, jedem Aufsichtsratsmitglied, dem antragsberechtigten Betriebsräten, Sprecherausschüssen, Spitzenorganisationen der Antragsgegnerin und den Gewerkschaften (§ 99 Abs. 2 AktG) jeweils eine Stellungnahmefrist bis 31.01.2012 gesetzt wird.

02. Dezember 2011

Dr. Schmidt, Vors. Richter am Landgericht