Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

30.08.2011

Stadtwerke Krefeld AG: Aufsichtsrat ist nach dem MitbestG zu besetzen

Landgericht Düsseldorf Beschluss

33 O 46/11 [AktE]

In dem Statusverfahren nach §§ 98, 99 Aktiengesetz über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates, an dem beteiligt sind:

1.

der Gewerkschaft ver.di, vertr.d.i. Vorsitzenden Frank Bsirske und das weitere Vorstandsmitglied Erhard Ott, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin,

2.

der Komba Gewerkschaft NRW, vertreten durch den Landesvorsitzenden Name entfernt und den stellvertretenden Landesvorsitzenden Name entfernt, Norbertstraße 3, 50670 Köln,

Antragsteller,

Verfahrensbevollmächtigte

zu 1: Rechtsanwalt Dr. Köstler, Roland im Hause Hans-Böckler-Stiftung, Hans-Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf, Rechtsanwälte Trümner, Unter den Linden 12, 10117 Berlin,

zu 2: Rechtsanwälte Prof. Dr. Bietmann, Wucherpfennig, Dr. van Berg, Martinstraße 22-24, 50667 Köln,

3.

Stadtwerke Krefeld AG, vertreten durch den Vorstand Name entfernt, St. Töniser Straße 124, 47804 Krefeld, Antragsgegnerin,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Simmons und Simmons LLP, Breite Straße 31, 40213 Düsseldorf,

hat die 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Bronczek sowie die Handelsrichter Plum und Roeder auf die mündliche Verhandlung vom 13. Juli 2011 beschlossen:

Bei der Antragsgegnerin ist ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes zu bilden.

Die Gerichtskosten trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Streitwert wird auf 500.000,-- € festgesetzt.

Bronczek Plum Roeder